Voraussetzungen

  • Eltern sollten ein spürbares Interesse an ihrem Kind haben.
  • Die prinzipielle Erziehungsfähigkeit sollte vorhanden sein. Starke Suchtprobleme, geistige Behinderung, akute psychische Erkrankungen etc. können ein Ausschlusskriterium darstellen.
  • Bereitschaft zur Veränderung und selbstkritischen Reflexion.